Um hohe hygienische Anforderungen innerhalb der EU sicherzustellen, schreibt die neue Richtlinie vor, dass alle Materialien, die in Berührung mit Trinkwasser kommen, entweder auf einer sogenannten Positivliste aufgeführt werden müssen oder strengen Kontrollen und Zulassungsverfahren unterliegen. Dies betrifft neben metallischen vor allem auch organische Materialien, wie Kunststoffe und Fette sowie anorganische Materialien, wie Keramik.
Ab dem 01.01.2027 übernimmt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Bewertung und Zulassung entsprechender Materialen auf EU-Ebene. Für bereits auf nationaler Ebene zugelassene Materialien gelten Übergangsfristen. Ab dem 12. Januar 2028 ist rechtsverbindlich vorgesehen, dass nur noch Produkte bei Endnutzern eingebaut werden, die aus Materialien bestehen, welche auf der entsprechenden Positivliste aufgeführt werden oder deren Verwendung entsprechend zugelassen ist.
Die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie ist ein entscheidender Schritt, um ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität für unser Trinkwasser auch zukünftig zu gewährleisten. Unternehmen und Hersteller, die Produkte für den Trinkwasserbereich entwickeln oder vertreiben, sind dazu aufgerufen, ihre Prozesse und Materialien entsprechend anzupassen, um diesen neuen Standards zu entsprechen.
Bleiben Sie auch in Zukunft auf der sicheren Seite und verlassen Sie sich auf Qualitätsprodukte ‘Made in Lüdenscheid‘.